Auch die Sportordnung der DTU enthält zum Thema Meldeschluss eine Sonderregelung... Da bin ich ja mal gespannt.
Link zur Sportordnung:
http://www.dtu-info.de/ordnungen.htm...ung%202013.pdf
Zitat aus Ziffer D.6:
Das Setzen von Meldefristen enthält keine Selbstbindung des Veranstalters / Ausrichters, d.h. Meldungen können in begründeten Fällen auch vorher abgelehnt oder später noch angenommen werden. Dies gilt jedoch nicht für Deutsche Meisterschaften.