Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Ich bin aber nicht bereit, für den Anti-Dopingkampf den Rechtsstaat zu opfern. Im Zweifel für den Angeklagten, keine Strafe ohne Schuld sowie die Angemessenheit des Strafmaßes sind wichtige Grundsätze, die es ebenso zu verteidigen gilt wie die Fairness im Sport.
Trauen wir es den Sportverbänden und ihren ehrenamtlich besetzten Rechtsaussschüssen wirklich zu, über Fälle wie den von Claudia Pechstein zu urteilen, wenn es um eine lebenslange Strafe geht? Das ist ein Streit von Gutachten und Gegengutachten, und ehrlicherweise kann niemand sagen, ob sie gedopt hat oder nicht. Die Zweifel an ihrer Schuld sind begründet. Verknackt wurde sie trotzdem, da man es sich mit der Beweislastumkehr zuungunsten der Sportlerin schön leicht gemacht hat.
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Die Sportgerichtsbarkeit und das Strafrecht sind ja aber zwei unterschiedliche Dinge. Genauso, wie einem Arzt die Approbation entzogen werden kann, ohne dass er für sein Vergehen strafrechtlich verfolgt wird (und andersrum). Von daher ist "im Zweifel für den Angeklagten" nur dann außerhalb des Strafrechts anwendbar, wenn sich das jeweilige Recht auch so gestaltet ist. Und wenn die Sportgerichtsbarkeit beispielsweise der Meinung wäre, dass EPO-Doping mit einer lebenslangen Sperre zu belegen sei und Kokainkonsum z. B. nicht, dann wäre das eben so. Wem das dann nicht passt, muss dagegen klagen, aber auch dies wäre keine Angelegenheit des Strafrechts.
Das größte Problem der Dopingbekämpfung ist allerdings, dass die Profiteure des Erfolgs auch die Kontrolleur sind. Und daran wird auch das in Deutschland dringend benötigte Antidopinggesetz nichts ändern.