Zitat:
Zitat von amontecc
F.F.1 k hätte ich auch nur auf Schüler bezogen.
Aber bei der VAO gibt es den Passus 9.6.:
"§ 9.6 Stellt sich unmittelbar vor oder während der Durchführung des Wettkampfes heraus, dass die Sicherheit der Teilnehmer aufgrund besonderer Umstände nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, so ist der Start zu verschieben oder die Veranstaltung abzubrechen. Im Zweifel entscheidet hierüber der Einsatzleiter des Wettkampfgerichtes."
Disem Paragraphen hätte ich auch eine Verkürzung bei extremem Wetter zugeordnet. Alternativ wäre Abbruch möglich. (z.B. bei Gewitter).
Verschieben ist ja meist aus anderen Gründen gar nicht möglich.
(P.s.: wie das Wetter war, weiß ich aber natürlich nicht. Ist auch recht subjektiv, ab wann es ein Sicherheitsproblem ist)
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ich war nicht vor Ort, aber ich war in Gemünden aM auf der KD mit ähnlichen Wetteraussichten im Anflug, nachhaltiger Regen beim Schwimmen, Jagdstart zur Radstrecke, die war dann wider Erwarten doch trocken und es gab dann auf der Laufstrecke aber kurze heftige harte Schauer ) Aber die KD wurde klar durchgezogen, und ich vermute aber auch bei strömendem Regen (das war auch glaube ich schon mal)
Man muss schon Unterscheiden: Bei Blitz und Hagelschlag und ähnlich
Unberechenbarem ist das was anderes und muss dann abgebrochen oder verschoben (Wortlaut!) werden nach VAO § 9.6
Die Strecke(n) zu verkürzen bei Unberechenbarem ist da sachlich nicht nachzuvollziehender Unsinn.