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Alt 06.05.2013, 21:52   #15
HeinB
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Registriert seit: 22.03.2010
Beiträge: 2.305
Zitat:
Zitat von neonhelm Beitrag anzeigen
Wenn Du mit deiner Schwimmlizenz für die Schwimmabteilung bei einem Langstreckenschwimmen startest, hat der NRWTV keinerlei Handhabe. Wär ja noch schöner.
Entscheidend ist von alldem nur, ob es eine Schwimm- oder Multisportveranstaltung ist. Für wen man startet ist egal.

@Bellamartha: Ja ruf den NRWTV an, nicht die DTU.

Nachtrag: In der Sportordnung steht "Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet". Wenn es der Verband so auslegt, dass die ganze "Veranstaltung" mit den verschiedenen "Wettbewerben" als eins gesehen wird, und die "Veranstaltung" genehmigungspflichtig ist wegen Swim and Run, sind wohl Sperren möglich. :-(

Geändert von HeinB (06.05.2013 um 22:07 Uhr).
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