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Zitat von qbz
Aufgrund dieser Vereinsinfos darf ein gemeinnütziger Verein Darlehen an Mitglieder vergeben, solange es im Rahmen seiner Zweckbestimmung erfolgt, keine Gewinne durch überhöhte Zinsen erzielt werden und die Rückzahlung ausreichend schnell erfolgt.
http://www.iww.de/vb/archiv/gemeinnu...vereine-f18109
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Das steht ausser Frage.
Dann erfolgt aber auch eine korrekte Verbuchung der Darlehensvergabe und der Rückzahlung (Tilgung und Zins).
Dafür können aber keine steuermindernden Spendenbescheinigungen an der Darlehensnehmer ausgestellt werden.
Heinrich