Hi,
die Rückzahlung eines Kredites, nichts anderes war die Geldleihe des Mitgliedes, unabhängig davon ob eine Zinsleistung vereinbart war, als Spende zu deklarieren - aus Spendersicht - ist die eine Sache.
Das der Verein hierfür Spendenquittungen ausstellt ist nicht zulässig.
Der Spender begeht Steuerhinterziehung, der Verein leistet Beihilfe dazu. Harald hat es bereits geschrieben, es handelt sich um Urkundenfälschung.
Konsequenzen beim Bekanntwerden?
Beim Spender: Strafanzeige, Nachversteuerung.
Beim Verein: das kann u. U. bis zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.
Heinrich
Geändert von silbermond (06.05.2013 um 08:59 Uhr).
Grund: unvollständig
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