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Mittäterschaft und Beihilfe würde ich vom Ansatz her (Strafbarkeit überhaupt) erst mal gleich bewerten. Ne nachträgliche Mittäterschaft gibt's nicht. Klar, wenn die Länderfinanzminister jetzt bei Schweizer Bankmitarbeitern hergehen nach dem Motto "wir hätten da Interesse", sieht's natürlich anders aus.
Schweizer Haftbefehle gab's, klar. Deshalb hab ich ja auch geschrieben, dass auf der Grundlage von Beihilfe/Anstiftung zur Steuerhinterziehung auch Haftbefehle denkbar sind. Und ehrlich, so schön die Schweiz ist, die Beweglichkeit wäre doch durch nen schweizer Haftbefehl stärker eingeschränkt als durch einen deutschen.
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Relax, no worries!
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