Zitat:
Zitat von Rhing
Besser gewagt als falsch.
Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, wird (wegen Diebstahls) bestraft. Ein Datum ist keine Sache und Elektrizität auch nicht. Sonst gäbe es Para 248c StGB nicht, hat schon das Reichsgericht erkannt. Da hatte jemand vor dem Zähler "abgezweigt". Er ist freigesprochen worden, weil Elektrizität keine Sache ist. Der Gesetzgeber hat dann schleunigst den 248c eingeführt, um ne NULL-Flatrate zu vermeiden.
Im Datenschutzbereich gibt's auch Strafvorschriften. Da würde ich mal nachschauen, wenn mich jemand dafür bezahlt.  Ne konkrete Norm hab ich in dem Zusammenhang noch nicht gehört. Bis das passiert, verlass ich mich auf's BVerG.
"Lohnen" muss sich die Sache natürlich. Dabei darf man aber nicht außer Acht lassen, das die Pauschalsteuer wohl bei 25% gelegen hätte, die EKST aber bei der hier relevanten Klientel bei der Hälfte des EK liegt. Na, und die Nervosität scheint ja zu steigen. Darin sehe ich übrigens ein rationales Argument für die Promi-Diskussion. Keine Frage, das wird natürlich auch politisch ausgeschlachtet. Gibt ja auch der FDP Gelegenheit, sich einschlägig zu positionieren.
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auch durch mehrmaliges wiederholen wird es nicht wahr.
Es ist und bleibt ein Diebstahl. Er dient nämlich nur dazu, dass sich der Dealer (Verkäufer) monetär bereichert. Durch etwas was nicht ihm selbst gehört, sondern seiner Firma.
