Zitat:
Zitat von captain hook
Echt, sind wir das schon? Das bedeutet, dass Du schon weist, dass seine Selbstanzeige unvollständig oder zu spät war?! Respekt mein Lieber, dass weist Du mehr als die meisten anderen. Soweit mir das bekannt ist, geht es wohl eher darum, dass man durch diese Maßnahmen überprüft ob das alles so korrekt ist (offensichtlich hat man Zeifel daran). Aber ansonsten gilt in Deutschland die Unschuldvermutung und solange da kein Richterspruch gesprochen ist (sofern es einen braucht) ist da abschließend noch garnix fix und klar.
|
Na ja, WISSEN kann das hier natürlich keiner (der sich an der Diskussion beteiligt). Aber wenn's da einen Haftbefehl gegeben hat, dann hat jemand geprüft, ob dringender Tatverdacht besteht. Hätte UH die Selbstanzeige rechtzeitig vor Kenntnis von den Ermittlungen erstattet, so wäre der Tatverdacht wegen der strafbefreienden Wirkung nicht mehr gegeben gewesen. Insoweit spricht schon einiges dafür, dass eine Straftat vorliegt und die Selbstanzeige nicht strafbefreiend ist.
Die Unschuldvermutung wird durch die Selbstanzeige natürlich ebenfalls nicht beseitigt, sicher. Ist ja klar, stell dir vor, es gibt bei einer Straftat 2 geständige sich gegenseitig ausschließende "Täter". Das Gericht muss natürlich bei einem Geständnis auch die Glaubwürdigkeit prüfen. Die Chance, dass die Selbstanzeige / das Geständnis aber widerlegt wird, halte ich nun doch für ziemlich klein.
Hat aber alles nix damit zu tun, dass das Verfahren ganz einfach seinen Gang gehen soll, da sind wir völlig einer Meinung.