Zitat:
Zitat von Pascal
Die Unschuldsvermutung ist zu dem Zeitpunkt hinfällig gewesen, als Uli H. Selbstanzeige erstattet hat. Das hat er sicher nicht getan um die Steuerbehörde zum Narren zu halten, sondern weil er Steuern hinterzogen hat und sich dafür selbst angezeigt hat. Insofern hat er bereits selbst zugegeben Steuern hinterzogen zu haben, was eine Straftat darstellt. Dieser Sachstand ist unstrittig. Die abschließende Bewertung der Straftat bzw. Schuld im laufenden Verfahren steht noch aus.
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Die Unschuldsvermutung ist genau in dem Moment hinfällig, in dem ein rechtskräftiges Urteil die Schuld feststellt, nicht vorher. Zumindest im juristisch exakten Sinne (und ich weiß nicht, ob es für das Wort einen anderen sinnvollen Sinn gibt....).
Kleinlich und nicht mehr die gängige Vorgehensweise - dann ist das halt so 
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
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Geändert von kullerich (24.04.2013 um 16:47 Uhr).
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