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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Steuerhinterziehung durch Uli Hoeneß
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.04.2013, 15:26   #91
Pascal
Szenekenner
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 2.055
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Echt, sind wir das schon? Das bedeutet, dass Du schon weist, dass seine Selbstanzeige unvollständig oder zu spät war?! Respekt mein Lieber, dass weist Du mehr als die meisten anderen. Soweit mir das bekannt ist, geht es wohl eher darum, dass man durch diese Maßnahmen überprüft ob das alles so korrekt ist (offensichtlich hat man Zeifel daran). Aber ansonsten gilt in Deutschland die Unschuldvermutung und solange da kein Richterspruch gesprochen ist (sofern es einen braucht) ist da abschließend noch garnix fix und klar.
"Aus Sicht der Finanzverwaltung gab es von Anfang an Zweifel, dass diese Selbstanzeige wirksam ist. Automatisch wird bei Selbstanzeigen in Bayern, vor allem in dieser Größenordnung, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das wird dann wieder eingestellt, wenn die Selbstanzeige allen Anforderungen entspricht.

Etwa vier Wochen nach der Selbstanzeige soll Hoeneß eine Ergänzung nachgeschoben haben. Das deutet auf Probleme hin. Bei prominenten Leuten verengten sich heutzutage die Spielräume, sagt ein Kenner bayerischer Verhältnisse. Keiner der an einer Prüfung beteiligten Beamten wolle sich nachsagen lassen, einen Prominenten zu gut behandelt zu haben.

Während Bayern München in der Bundesliga Punkte sammelte, wurde der Druck auf Hoeneß größer. Am 20. März suchten ihn Ermittler in seinem Haus am Tegernsee auf. Sie präsentierten einen Haftbefehl und durchsuchten die Räume. Das war schon ein sehr deutliches Signal, dass am Ende die Selbstanzeige nicht wirksam sein könnte."


Die Unschuldsvermutung ist zu dem Zeitpunkt hinfällig gewesen, als Uli H. Selbstanzeige erstattet hat. Das hat er sicher nicht getan um die Steuerbehörde zum Narren zu halten, sondern weil er Steuern hinterzogen hat und sich dafür selbst angezeigt hat. Insofern hat er bereits selbst zugegeben Steuern hinterzogen zu haben, was eine Straftat darstellt. Dieser Sachstand ist unstrittig. Die abschließende Bewertung der Straftat bzw. Schuld im laufenden Verfahren steht noch aus.
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nix
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