Da brauchst Du von Dir aus nichts machen. Heb Dir die Rechnungen auf, damit Du notfalls Deine Ausgaben beweisen kannst. Aber von Dir aus würde ich da nichts machen. Schlimmstenfalls bekommst Du ein Schreiben, zu dem Du Dich erklären musst und dann kannst Du alle Einnahmen und Ausgaben vorlegen und die Sache ist erledigt.
Von den absetzbaren Ausgaben her würde ich eher mal konservativ bleiben. Es wird zumindest ein eindeutiger Zusammenhang zum Sport bestehen müssen. Ein weiteres Bsp: der Mechaniker kann seinen Blaumann absetzen, die Krankenschwester ihren weißen Kittel. Der Bankmensch aber nicht seinen Anzug. Grund: den Anzug kann man auch in der Freizeit tragen - sofern man das will

- den Blaumann eher weniger.
Beim typischen Sportlerbedarf finde ich die Abgrenzungsmöglichkeiten schwammiger. Auch ein Nichtsportler könnte Nahrungsergänzungsmittel brauchen oder eine Massage. Ein Satz Wettkampflaufräder, Anfahrt und Übernachtung zum Wettkampf finde ich da eindeutiger. Oder wenn Du speziell eine Versicherung abschliesst, die Du so nicht brauchen würdest.
Zitat:
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und eine UST-Erklärung machen und dort ein entsprechendes Häckchen setzen für die Kleinunternehmerregelung
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Kleinunternehmerreglung beantragt man bei der Gewerbeanmeldung beim Finanzamt, die ist dann 5 Jahre bindend.
Und eine USt-Erklärung gibt man als Kleinunternehmer nicht ab, eben weil man darauf verzichtet. Auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet man meistens deshalb, weil man einen Vorteil daraus hat, nicht aber, wenn es nachteilig wäre.
Zum Steuerberater würde ich deswegen nicht gehen, der kostet nur ein Haufen Geld für die Auskunft. Da würde ich eher beim Finanzamt anfragen. Richtig bindend ist aber nur eine schrifliche Auskunftsansuche.
Für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gibt es zudem einen Härteausgleich in Höhe von 410 €. Ist Dein Gewinn darunter, wird er bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Darüber bis zu 800 € wird er dann stufenweise abgebaut und bei 800 € musst Du noch 780 € versteuern.