Zitat:
Zitat von BunterHund
Bekommt das Vereinsmitglied dann die Bekleidung auch noch geschenkt, wirds noch komplizierter da kein Mitglied geldwerte Leistungen direkt vom Verein erhalten darf (Gemeinnützigkeit).
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Ist in der Zuspitzung nicht richtig, Aufwandsentschädigungen für Vorstand z.B. sind erlaubt.....
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Ex-Weiser, Mitglied in Axels 100-Tri-Plus-Club
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