Er fährt nicht ein.
Zum einen gibt es in Italien statt des Absitzens der Strafe im gefängnis die Möglichkeit des Hausarrests. Die könnte er wohl vom Strafmass noch in Anspruch nehmen.
Zum einen darf man eines nicht vergessen: In Italien läuft die Verjährung (von 10 Jahren, glaube ich), auch während laufenden Verfahren weiter. Die Verjährungunterbrechung wie in Deutschland gibt es nicht.
Man muss also nur das Verfahren über die Zeit retten. Dazu werden seine Anwälte wohl in der Lage sein.
Dieses Weiterlaufen der Verjährung hat übrigens schon einem anderen italienischen Ministerpräsidenten, nämlich Andreotti, den Kopf gerettet.
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