Hautkrebs-Screening ab 01.07. Kassenleistung
Der gemeinschaftliche Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenkassen (GBA) hat beschlossen, das Hautkrebs-Screening in den Leistungs-Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufzunehmen. Personen ab 35 Jahren können die Vorsorge-Untersuchung ab diesem Datum alle zwei Jahre über die Krankenversichertenkarte abrechnen lassen. Wer jünger ist als 35 sollte sich noch vor dem 01.07.2008 bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten zumindest anteilig übernommen werden (Kostenübernahme ca. 20,- EUR, jedoch nicht mehr als der Rechnungsbetrag) und sich möglichst vor dem 30.06.2008 untersuchen lassen. Denn ab dem 01.07. ist eine Kostenübernahme oder Bezuschussung unwahrscheinlich.
Hautkrebs wird von den meisten Bundesbürgern unterschätzt. Wird die Erkrankung jedoch rechtzeitig erkannt, sind die Heilungschancen sehr hoch. Insbesondere Sportler, die der Sonnenexposition sehr häufig ausgesetzt sind, sollten regelmäßig an die Vorsorge denken.
Übrigens: Für Vorsorge-Untersuchungen ist keine Praxisgebühr fällig. Das betrifft auch das Besprechen der Ergebnisse.
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