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Alt 02.03.2013, 11:49   #3400
Matthias75
Szenekenner
 
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Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.293
Zitat:
Zitat von Kurt D. Beitrag anzeigen
... da geht "Tom Schlaudoper" zu seinem Urologen, erklärt ihm mit hängendem Kopf, dass sein wichtiges Teil auch nur noch "hängt" und er "ihn" nicht mehr richtig hoch bekommt.
Verschreibt ihm der Urologe Testosteron Salbe usw. (...) - und der Bursche fährt und rennt wieder wie ein junger "Stier".
Alles schon da gewesen. Leider.
Spätestens bei "bunten Pillen" hatte ich auch die "blauen Pillen" im Kopf, hab's mir dann aber doch verkniffen...

Zitat:
Zitat von Kurt D. Beitrag anzeigen
...der Ansatz deines Gedankens ist richtig. Nur die Schrittreihenfolge hast du nicht bedacht.
Wie Mattias75 vorher schon korrekt beschrieb, ist Doping in unserem Staat nicht von Gesetz her strafbar. Deshalb wäre der erste notwendige Schritt (um deinem Gedanken dann Folge leisten zu können), dass ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird. Danach kann man an die "Dealer" im weißen Kittel auch konsequent ran gehen.
Aber weder die jetzige noch die folgende Bundesregierung werden sich eines solchen Gesetzes annehmen. Da werden wir alle hier noch so viel gute Gedanken bemühen können, unsere Volksvertreter wollen dies leider nicht.
Wir hatten glaube ich an anderer Stelle schon kurz darüber diskutiert, dass es nicht so einfach ist, einen solchen Straftatbestand festzulegen (z.B. Sportbetrug oder Medikamentenmissbrauch?). An dem Thema bist du aber wesentlich näher dar als ich.

Ich stelle es mir nur noch schwieriger vor, ein Gesetz zu konstruieren, dass es dem Arzt erlaubt, Dopingfälle weiterzugeben ohne den Patientenschutz zu sehr aufzuweichen. Siehe die oben genannten Fälle: Hein Blöd will wirklich einfach nochmal so richtig Spass im Bett haben, am nächsten Tag steht die Dopingfandung mit Polizei bei ihm vor der Tür. Oder Tom Superschlau "braucht" das Zeug um seine Diplomprüfung zu schreiben, verpasst die Prüfung aber, weil er zu dem Zeitpunkt von der NADA verhört wird....

Wenn schon das Gesetzt schwer zu formulieren ist, wird es vermute,ich noch viel schwerer, die Richtlinien zu formulieren, unter den der Arzt seine Schweigepflicht brechen darf.

Matthias
Matthias75 ist offline