[quote=Matthias75;
Wenn einer zu seinem Arzt geht und sagt, er will das Medikament X, um schneller Radzufahren, ist der Fall denke ich klar. Der Arzt müßte das Medikament oder das Rezept verweigern können. Darf er aber dann schon zur Staatsanwaltschaft oder zur NADA rennen und den Patienten wegen versuchtem Doping anzeigen?
Wie sieht es aus, wenn der Patient einfach nur nach dem Medikament fragt und es nicht klar ist, wofür er es will? Oder er gibt an, dass er das Medikent zur Leistungssteigerung auf der Arbeit oder im Studium will?
Oder der Arzt stellt bei anderen Untersuchungen fest, dass irgendwas nicht stimmen kann, z.B. bei Blutuntersuchungen oder hat den Verdacht, dass der Patient etwas genommen hat.
Die Abgrenzung, in welchen Fällen eine solche Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen soll, halte ich eben für sehr schwierig.
Matthias[/QUOTE]
...

da geht "Tom Schlaudoper" zu seinem Urologen, erklärt ihm mit hängendem Kopf, dass sein wichtiges Teil auch nur noch "hängt" und er "ihn" nicht mehr richtig hoch bekommt.
Verschreibt ihm der Urologe Testosteron Salbe usw. (...) - und der Bursche fährt und rennt wieder wie ein junger "Stier".
Alles schon da gewesen. Leider.