Zitat:
Zitat von friedrichvontelramund
Woran willst Du denn das vertragliche Verbot festmachen? Ich kann natürlich reinschreiben, dass ich mich vertraglichen Sanktionen unterwefe, wenn in X Jahren in meinem Blut eine Substanz entdeckt wird, die zum Zeitpunkt ihrer Entdeckung verboten ist....aber das wird doch kein Mensch unterschreiben. Daneben sind einer privatschriftliche Vereinbarung auch Grenzen gesetzt
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Das ist doch der Knackpunkt! Die Profis WOLLEN es unterschreiben, weil es der DRINGENST noetigen Glaubwuerdigkeit zutraeglich ist. Das ist fuer einen Profi BARES GELD!
Natuerlich gibt es Grenzen der Vertragsfreiheit, aber welche ist hier denn bitte Ueberschritten?