Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Diese Haltung steht im Widerspruch zu den Gesetzen. Die Pille danach und ein Schwangerschaftsabbruch – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – sind in unserer Gesellschaft legal.
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Wenn man den §218 liest ist es genau anders herum, der Schwangerschaftsabbruch ist illegal - aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich und straffrei. Das ist etwas spitzfindig, aber zunächst gilt dieser Grundsatz...
"(1)
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes."
http://dejure.org/gesetze/StGB/218.html
... und dann die Ausnahme...
Die Straflosigkeit wird dann unter $218a behandelt.
Die Pille danach ist unstrittig.