Zitat:
Zitat von friedrichvontelramund
Da stimmt. Meine Gedanken zielten aber auch eher auf das Problem der Nicht-gelistetete Substanzen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass ich für nix bestraft werden kann, was heute (zum Zeitpunkt der Ennahme, Anwendung etc.) erlaubt ist
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Der Grundsatz bezieht sich doch aber auf die Sanktionierung durch eine öffentliche Institution, wenn ich sowas in einen Vertrag zwischen zwei "Privaten" hineinschreibe, ist es doch zulässig oder?