Zitat:
Zitat von drullse
Stellt sich die Frage: kann man den Athleten in 2 Jahren für etwas belangen, das heute noch nicht auf der Liste stand?
|
Na, das geht wohl nicht, Dein Beispiel vom Koffein passt da doch ganz gut. Aber eventuell kann man bestimmte Mittel nicht ohne weiteres mit den Standardtests nachweisen und das geht in ein oder zwei Jahren besser - oder man kann bei begründetem Verdacht genauer nachsehen. Ich glaube nicht, dass man mit den Standardtests alle Mittel findet.
Nopogobiker