Zitat:
Zitat von Matthias75
............ ist also nicht nur der Titel Futsch sondern auch der Universitätsabschluss
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"Anschließend hat der Fakultätsrat alle Argumente gründlich gewürdigt, die zugunsten der Betroffenen anzuführen sind. Insbesondere gehören hierzu - der langen Zeitabstand, der seit der Anfertigung der Arbeit verstrichen ist,
- sowie der Umstand, dass die Betroffene neben ihrer Promotion über keinen anderen Studienabschluss verfügt."