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Alt 22.01.2013, 14:29   #40
fuxdeluxe
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Registriert seit: 30.07.2007
Beiträge: 291
Tach zusammen,

ich bin mir relativ sicher, dass ein Haftungsausschluss in den AGB in Kombination mit einer der Veranstaltung angemessenen Bewachung (bspw. durch Umzäunung und Wachdienst bei Rad Check-In am Vortag) ausreicht, um einen Veranstalter von Ansprüchen freizustellen. Insofern halte ich die Forderung einer grundsätzlichen Haftung durch einen Veranstalter für unrealistisch und überzogen - von mir aus auch "typisch deutsch" (Vollkaskomentalität) - selbst dann, wenn man einen Haufen Startgeld bezahlt hat.

Typisch deutsch wäre für den Fall einer generellen Haftung oder einer Versicherung nämlich auch, dass nach jedem Rennen unzählige Laufräder, Sättel, Komponenten oder Kompletträder als gestohlen gemeldet würden. Entweder weil es eine günstige Gelegenheit wäre, sein Equipment zu erneuern oder weils irgendeiner tatsächlich guten Gewissens klauen konnte (wird ja ersetzt....).

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin schon auch der Meinung, dass ein Veranstalter bei einem Verschulden in der Haftung ist. Wenn bspw. wie vor einigen Jahren in ...."Edit"... die Fahrräder in der Wechselzone durch den Veranstalter unsachgemäß aufeinandergeworfen wurden (jedenfalls wurde das so berichtet),
dann nützt im Zweifel auch der Haftungsausschluss in den AGB nichts. Spätesten beim Vorsatz ist der nämlich nicht mehr rechtswirksam. Einen Diebstahl kann man dem Veranstalter allerdings kaum zurechnen - wie gesagt, sofern er für eine angemessen Sicherung sorgt (Zaun, Wachdienst), sollte er sicher sein.

Übrigens hat ja jeder Teilnehmer im Vorfeld und noch vor Anmeldung die Möglichkeit, sich über die Sicherungen der Wechselzone zu informieren. Wem das nicht ausreicht, der muss halt zu Hause bleiben oder mit der alten Möhre starten - meine Meinung!

LG aus Kölle
fuxdeluxe

Geändert von fuxdeluxe (22.01.2013 um 15:08 Uhr).
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