Zitat:
Zitat von maifelder
Das hat nichts mit den AGBs zu tun, das ist gesetzlich geregelt.
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So wie die Rechtslage mit diesen 30 Tagen verstanden habe, gelten diese auch nur, wenn man nicht vorher als Gläubiger, also Kunde eine andere Frist setzt und dies kann nach 14 Tagen geschehen. Wenn ich also einen Wareneingang habe und 14 Tage danach oder währendessen zum Auslauf der 14 Tage postalisch eine Rückzahlungsfrist setze, dann gilt genau diese und keine 30 Tage.