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Alt 20.01.2013, 00:37   #26
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
yuppie, unter "Wichtige Informationen" habe ich den Haftungsausschluss gefunden!
Unter "jederzeit einsehbar" verstehe ich zumindest etwas anderes. Dort steht, dass man nur bei grober Fahrlässigkeit für irgendetwas haftet. (Das ist aber immer so und hilft in dieser Diskussion nicht)
Oder habe ich was übersehen. Dann bitte konkretere Hinweise!

Ich hätte gesagt: Veranstalter bewacht seine Wechselzone mit Terminen(dadurch nicht grob fahrlässig). Wenn zu dieser Zeit etwas abhanden kommt --> Pech gehabt.
Wenn doch was abhanden kommt, wird der geschädigte die grobheit der Fahrlässigkeit nachweisen müssen, um Schadenersatz zu bekommen.
(z.B.: Keine Umzäunung, Personal war nicht anwesend etc.)
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