Zitat:
Zitat von arist17
Tot ist tot.
Und interessante Schlussfolgerung, dass ein 18jähriger mit Führerscheinprüfung nicht psychisch gestört sein kann.
Ob jetzt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, ich will so keinen Angehörigen verlieren.
|
Falsch. Es kommt auch darauf an wie!
Weis ich nicht ob ein psychisch gestörter den FS machen darf, bin kein Psychiater.
Aja. Dann schau mal auf die Rechtssprechung. Da wird Vorsatz anders geahndet als Fahrlässigkeit.