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Alt 12.01.2013, 11:51   #6
vi-kinga
Szenekenner
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 83
Zitat:
Zitat von Aerml Beitrag anzeigen
Done.



Dazu noch diverse Anlagen (Screenshot Überweisung/ "first-wave-Homepage mit Absage-Erklärung).

Mal schaun.

Wie ging's hier weiter?
Nach der ersten Fristsetzung solltst du eine zweite Frist (Nachfrist) von ebenfalls zehn Arbeitstagen setzen. Danach hättest du gem. BGB alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage erfüllt.

Zusatzinfo: falls du keine Rechtschutzversicherung hast und deinen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen musst, könntest du auch eine Anzeige bei der Polizei wg. Betrug bzw. Unterschlagung (hier sind mir die Rechtsvoraussetzungen nicht mehr so ganz geläufig) stellen.
Die Polizei wird allerdings wieder mit dem Hinweis auf Anwalt und Zivilklage kommen - müssen die Anzeige jedoch aufnehmen! (Lass dich nicht abwimmeln!)
Vorteil dieses Prozesses: Die Polizei leitet die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese lädt den/die Beschuldigten zur Vernehmung vor bzw. fordert schriftliche Stellungnahme.
Mitunter zeigt die Beteiligung der Staatsanwaltschaft schon die gewünschte Wirkung.

Und: Je mehr Geschädigte diesen Weg gehen, desto höher die Motivation für die Behörde!
vi-kinga ist offline   Mit Zitat antworten