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Alt 11.01.2013, 11:12   #37
RolandG
Szenekenner
 
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Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Zitat:
Zitat von Nobodyknows Beitrag anzeigen
Der 1. Satz des 2. Absatz des 2. Artikels des deutschen Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

Bekannt ist: Lärm macht krank.
Vor dem Hintergrund werden die nicht (mehr) durchkommen.

Gruß
N.


Der Rechtsfreund liest einen Absatz aber ganz. Art. 2 Abs. 2 GG lautet:
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Wie die Hervorhebung zeigt, dürfen diese Rechte sehr wohl eingeschränkt werden, aber nur auf gesetzlicher Grundlage.
__________________
Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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