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Zitat von TriBlade
Diese Frage ist ziemlich einfach zu beantworten, steht im Grundgesetz. Ja, kann das Grundgesetz, tut es, siehe Artikel 6. Das Grundgesetz stellt die Familie unter einen besonderen Schutz. Damit werden explizit gleichgeschlechtliche Personen ausgeschlossen. Die Grundrechte können sich grundsätzlich gegenseitig einschränken.
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Da steht "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." - die Begriffe Ehe und Familie sind hier m.E. aber nicht explizit als Mann + Frau definiert. Ob eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft als Ehe im Sinne von o.g. Gesetz gilt, das gibt es derzeit eben zu klären. Die
faktische und konkrete Einschränkung des Rechtsgutes Homosexueller wiegt m.E. höher als eine nicht plausible,
potentielle und nur vermutete Einschränkung des der Kinder. Kann man aber anders bewerten, das ist mir schon klar.
Für mich ist das jenseits der ganzen emotionalen Debatte hier eine schlichte Rechtsgüterabwägung: Gleichstellung vs. geistige Unversehrheit der Kinder. Und bislang habe ich kein Argument gefunden, das mich davon überzeugt, das Kinder großaritg Schaden nehmen, wenn sie z.B. mit zwei Vätern aufwachsen.
Stellt man einen theoretischen Schaden des Kindes (den ich wie gesagt nicht sehe, hatte auch keinen Vater....) bei nicht-intakter Familie als oberstes Rechtsgut hin, so muss man auch Scheidungen wieder verbieten, und uneheliche Kinder sowieso. Dann können wir gleich zurück auf die Bäume und lustige Paleo-Spielchen machen.