Das ganze ist ja jetzt schön und gut.
Der neue Vorstand zeigt auch einen guten Willen.
Allerdings finde ich persönlich es etwas, sagen wir mal fragwürdig, eine Deadline auf 4 Tage nach der Veröffentlichug eines Schreibens zu setzen.
Dadurch das ich für nächstes Jahr einen neuen Startpass in einem anderen bayerischen Verein beantragen werde, stellt sich mir jetzt die Frage was und vor allem wie (in der kurzen Zeit) die "Startrechtsniederlegung" zu bewerkstelligen ist.
Reicht da eine Mail an Verein und/oder BTV, muss es schriftlich sein (reicht dann der Poststempel), oder muss sogar der Startpass über den Verein an den BTV gegeben werden?
Alles ausser der ersten Möglichkeit ist für mich persönlich schwer zu schaffen.
Hier wäre ein Zeitraum bis mitte Januar angebracht gewesen, oder noch besser eine Info in Form eines Newsletters, mitte Dezember.
Zum Startpass ist ja nun schon mehr als genug gesagt worden. Es ist halt so das der Athlet die Kosten zum Großteil tragen muss.
Warum aber die Veranstalterabgabe von prozentualer Berechnung auf fixe Kosten pro Starter geändert wurde ist mir ein Rätsel und finde ich persönlich sehr schwach.
Wer meint für seinen Wettkampf das doppelte verlangen zu müssen als ein anderer, der soll doch dann bitte auch das doppelte an Abgaben zahlen. Ob 5, 7 oder 10 Prozent ist ja dann verhandelbar, solange man sich auf einen Satz einigt und diesen bei ALLEN Wettkämpfen ausnahmslos anwendet.
Das wäre vielleicht auch eine Chance gewesen der elenden Preistreiberei einen Riegel vorzuschieben.
So bleibt bei mir bis jetzt der Eindruck von gewollt, aber nicht gekonnt zurück.
Trotz allem wünsch ich euch noch einen schönen Abend.
