Unabhängig davon ob die Tageslizenzen in der Höhe gerechtfertigt sind (was ich nicht beuteilen kann), würde mich die in der
Gebührenordnung aufgeführte Aufteilung der Tageslizenzen interessieren. Wobei ich es auf jeden Fall begrüßenswert finde, dass augelistet ist, wie sich der Betrag zusammensetzt.
Die Tageslizenzen sind ja in Anteile für DTU, BTW und Ausrichter aufgeteilt (bspw: Kurdistanz: 16,00 €. (davon DTU 8,00 €, BTV: 5,00 €, Ausrichter 3,00 €) )
Die Anteile für DTU und BTV sind klar. Aber wozu ist der Anteil für den Ausrichter? Darf der Veranstalter (= Ausrichter?) von den Tageslizenzen diesen Anteil behalten? Und welche Begründung gibt es für diesen Anteil?
Matthias
Btw. finde ich es klasse, dass ihr (der BTV) nach so kurzer Zeit schon soviel in die Wege geleitet habt! Und das noch in der Vorweihnachtszeit, wo man doch noch was anderes zu tun hat!