Zitat:
Zitat von Jait
Dort gilt jede Wohneinheit als eigener Haushalt.
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Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitragspflichtig sind auch:
Zweit- und Nebenwohnungen,
privat genutzte Ferienwohnungen.
Beitragsfrei sind:
Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen,"
Und nun? Stundentenwohnheim keine Zimmer in Gemeinschaftsunterkunft? Abgeschlossene Einheit mit eigenem Eingang ist jedes Zimmer ja auch meist nicht, i.d.R. sind die ja so dass Etagen oder Einheiten im WG-Stil mit Gemeinschaftsküche eingerichtet sind. Also pro Etage einmal GEZ?
So einfach wie es auf den ersten Blick aussieht wird das nicht enden.
