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Zitat von Rhing
Wenn für den T3 die volle Veranstalterabgabe gezahlt wird, und davon gehe ich aus, hat der Verband keinen Nachteil. Das das so kommt, sollte durch die Kassenprüfer geprüft sein. Ansonsten würde es "sehr schwierig", den nächsten Verbandstag zu leiten.
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Zitat:
Zitat von Rhing
Richtig, Trimartin, 2011 ist relevant. Auch ansonsten sehen wir vieles ähnlich. Trotzdem, zu den Tageslizenzen, die UJ kassiert hat, aber nicht weiterleitet:
§ 263 STGB Betrug: ... Tageslizenzgebühr wird nicht weitergeleitet...
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Die Situation mit CTW sowie Düsseldorf wird für mich erst rund, wenn ich sie mit der beim Kollegen in Bruchsal vergleiche ... auch
hier wurde ja recht plausibel vorgeworfen, dass Tageslizenzen nicht korrekt abgerechnet würden, Abgaben nicht korrekt geleistet würden.
Keine Ahnung, wie das im Detail bzgl. CTW lief - ich habe nur (u.a. in diesem Forum) gelesen, dass J&F dem Verband wohl 20.000 € angeboten hat - ergo deutlich mehr als die wohl ähnlich große Veranstaltung im Kraichgau ein Jahr vorher. War dem NRWTV aber wohl zu wenig. Und beim Verbandstag haben sich wohl ein paar Vereinsvertreter darüber empört, dass jemand die Klärung durch ein ordentliches Gericht haben wollte - und was noch unverschämter ist: das Gericht ihm wohl auch in erster Instanz noch recht gegeben hat, obwohl der Verband einem Juristen eine Menge Geld in die Hand gedrückt hat.
Ja, zum Teufel noch mal - wer von uns würde, wenn's ihm um seinen Job, seinen Lebenserwerb geht, darum wovon er seine Brötchen kaufen will, denn anders reagieren? Ja, ich würde auch einen Juristen dafür engagieren, der sich damit auskennt - und unterstelle keinem Juristen aufgrund seiner Mandanten, dass er gegen unsere Rechtsordnung ist.
Das umgekehrt die Abrechnung des NRWTV mit dem T3-D über jeden Zweifel erhaben wäre, weil die NRWTV-Kassenprüfer sich das angeschaut haben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ein Kassenprüfer schaut sich i.d.R. stichprobenartig an, ob Belege und Buchführung vollständig und konsistent sind, mit viel Glück auch noch, ob bei Ausgaben eine Unterschriftenordnung lt. Satzung o.ä. eingehalten wurde. Eine Prüfung, ob die einzelnen Ausgaben z.B. §52AO bzgl. Gemeinnützigkeit standhalten oder Veranstalterabgaben korrekt berechnet wurden - ganz sicher nicht.
Ob's politisch glücklich war, dass der NRWTV als Veranstalter des T3 aufgetreten ist, ist mittlerweile egal. Das das jetzt jemand in Eigenregie macht finde ich gut - nicht gut finde ich, dass diese Person gleichzeitig Präsidentin des Landesverbandes ist. Und: wer einen Laden, eine Kanzlei oder eine Praxis an jemand anders übergibt, rechnet i.d.R. auch mit einer Zahlung für die zukünftige Gewinnerwartung.