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Richtig, Trimartin, 2011 ist relevant. Auch ansonsten sehen wir vieles ähnlich. Trotzdem, zu den Tageslizenzen, die UJ kassiert hat, aber nicht weiterleitet:
§ 263 STGB Betrug:
- Wer (??)
- in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, (Einbehalten der Tageslizenzgebühr, Verbesserung der Liquidität)
- das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, (Zahlen der Tageslizenz)
- daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (Tageslizenzgebühr wird weitergeleitet)
einen Irrtum erregt oder unterhält, (Die Teilnehmer glauben, dass die Tagelizenz weitergegeben wird)
Rechtsfolge: wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ohne Tageslizenz (oder Startpaß) hätte man doch gar nicht teilnehmen können.
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Relax, no worries!
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