Handelt es sich hierbei um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit? Wenn nicht, was soll es dann sein? Ein Geschenk eher nicht, es steht ja eine Gegenleistung im Raum?! Eine andere Einkommensart würde mir dazu irgendwie nicht passend einfallen?!
Vermutlich würde man aber Liebhaberei annehmen, oder? Ich meine in der Leistungsregion würde das Finanzamt direkt davon ausgehen, dass man damit nicht ernsthaft eine Einkommenserzielung anstrebt, oder?
Soweit ich das verstanden hab, hat das alles aber keinen Einfluß auf die schon oben beschriebene Umsatzsteuer...
Was sagt eigentlich der Themenersteller dazu? Hast Dich doch bestimmt im Vorfeld schlau gemacht, oder?
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