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Danke für die Info!
Für einen Selbständigen rechnet sich ein Firmenwagen normalerweise eher über die Betriebskosten, die voll absetzbar sind, während die Nachteile durch die 1%-Regelung die Vorteile der absetzbaren Rate aufwiegen.
Beim Fahrrad gibts keine oder kaum Betriebskosten - der Vorteil kann sich also erst am Ende der 3 Jahre Abschreibungsfrist ergeben, wenn das Rad kaum noch einen Rückkaufwert hat, aber noch einen hohen Nutzwert, und man es zum niedrigen Buchwert in den Privatbesitz übernimmt.
Aber immerhin!
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