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Alt 11.12.2012, 12:48   #3
Goldie
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.05.2011
Beiträge: 451
Danke für die Info!

Für einen Selbständigen rechnet sich ein Firmenwagen normalerweise eher über die Betriebskosten, die voll absetzbar sind, während die Nachteile durch die 1%-Regelung die Vorteile der absetzbaren Rate aufwiegen.

Beim Fahrrad gibts keine oder kaum Betriebskosten - der Vorteil kann sich also erst am Ende der 3 Jahre Abschreibungsfrist ergeben, wenn das Rad kaum noch einen Rückkaufwert hat, aber noch einen hohen Nutzwert, und man es zum niedrigen Buchwert in den Privatbesitz übernimmt.
Aber immerhin!
Goldie ist offline   Mit Zitat antworten