Zitat:
Zitat von NBer
naja, mit tageslizenz gehts schon.
mit allen anderen punkten haste recht.
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Nu, in letzter Konsequenz müßtes sie den Start eines Bayern mit Bayernstartpass ablehnen, denn die DTU sieht sich als einzig für Triathlon zuständigen Verband deutschlandweit. Wer in einem Konkurrenzverband Mitglied ist, der verstößt gg. diesen Monopolanspruch, müßte folgerichtig außen vor bleiben. Fragt sich eben, ob der Veranstalter das im Einzelfall prüfen kann/will & ob diese extrem harte Linie für die DTU opportun ist, wenn sie es sich mit den bayerischen Athleten nicht auf immer verderben will. Darauf setzt ja auch Hr. Pfaff.
Zitat:
Zitat von NBer
es sei denn (punkt 3), die veranstalter schließen direkt mit der DTU veranstalterverträge, wie ich es von roth gehört habe, dass die sowas vorhaben. wenn da so ein vertrag zwischen roth und der DTU erst mal unterschrieben ist, bekommt der BTV, selbst wenn er in der DTU bleibt, kein geld mehr aus roth.
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Schränke meine Ausführungen so ein, dass es Veranstaltungen betrifft, die ausschließlich vom BTV genehmigt sind. Wobei eine Genehmigung durch beide, DTU & BTV durch die DTU eigentlich nicht toleriert werden dürfte.
Schaumama!