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Thema: Zwist DTU BTV
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Alt 03.12.2012, 13:05   #733
Pfeffer und Salz
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von tandem65 Beitrag anzeigen
Hi Pfeffer&Salz,
na da hast Du mich nicht richtig verstanden. ich habe ja geschrieben, daß der Bezirkverband dann mit genügend natürlichen Personen dort erscheinen müsste. Dazu würden dann die entsprechenden Vollmachten für die entsprechenden Delegierten ausgestattet.
Das ist juristischer Unsinn. Überlege bitte genau, bevor Du sowas schreibst, das muss hieb- und stichfest sein. Nicht umsonst habe ich geschrieben, dass Peter Pfaff anwaltliches Umfeld hat und dieses auch nutzt (siehe Vergangenheit) und verlorene Stimmen wegen Sachfehler sind verloren, Punkt.
Den Sinn, den Du meintest, habe ich sehr wohl verstanden und sinngemäß versucht, juristisch korrekt umzusetzen.

- Die Stimmen sind NICHT an einen Verband übertragbar, nur an natürliche Personen.
- Ein Bezirksvorstand muss überhaupt gar nicht 'mit genügend Personen erscheinen', dass ist gereimter Unsinn.
Der Bezirk (also der Deligierte des Bezirks, idR. der 1. Vorstand) hat genau eine Stimme, die er zusätzlich zu seinen Stimmen als Vereinsdeligierter nutzen kann.
- Wenn ein Verein nicht durch Vorsitzenden oder Abteilungsleiter (beide sind ja dem Verband bekannt) vertreten werden kann, muss das Stimmrecht des Vereins per Vollmacht (der oben Genannten) auf eine namentlich genannte natürliche Person als des Vertreter des Vereins übertragen werden. Ob dies auch ein Nichtvereinsmitglied sein kann/darf sehe ich zwar persönlich als erlaubt, ist aber juristisch nicht klar, auch nicht klar falsch.

Es ist ja auch so dass da die Vereine IHREN Willen kundtun sollen. ggff. durch Übertragung an IHREN Deligierten, den sie selbst bestimmen (müssen und auch sollen).

Eine massen- und gruppenweise Deligierung, Kummulierung an bestimmte konzentrierte Personen- Verbands- oder Meinungsträger halte ich im Übrigen auch nicht für sinnvoll und auch nicht für im Sinne eines gesunden demokratischen Verbandswesen, wenn dies nicht die schiere Größe eines Verbandes dies so gebietet und dann aber so in der Satzung geregelt sein sollte.
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