Der "Bezirk" dürfte nicht rechtsfähig sein. Ich würde auch an eine natürliche Person bevollmächtigen. Dabei müssen aber die maximal 5 Stimmen beachtet werden. Da der Bezirksvorsitzende vermutlich seinen eigenen Verein vertritt, müßte jemand anders beauftrag werden, es sei denn, er hat für den eigenen Verein lediglich 3 Stimmen und bekommt noch max. 2 dazu.
An so Blödsinnigkeiten sollte es doch wirklich nicht scheitern, auch wenn Bayern das flächenmäßig größte Bundesland ist. So klein ist NRW nun auch nicht.

Wir haben hier auch mal nen "Putschversuch" gehabt. Da sind die ausführenden Vereine überraschend mit der maximalen Delegiertenzahl angerückt, um die Stimmen voll ausnutzen zu können.