Zitat:
Zitat von Jahangir
Wäre ich LL, würde ich mich mir ernsthaft überlegen, ob ich dich wegen der oben getroffenen Aussage "ganz klar ein Doper" nicht auch gleich mitverklage.
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Das koennte interessant werden - mit dem Gutachten im Ruecken, das glaub ich besagte, dass die Wahrscheinlichkeit einer Manipulation bei 10000:1 liegt, kann man vermutlich schon behaupten, dass er ein Doper ist.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man aber ja immer noch sagen, dass man die Wahrscheinlichkeit, dass er gedopt hat, mit etwa 10000:1 beziffert
ABER: In dubio pro reo - daher ist der Freispruch vertretbar. Wobei man u.U. die Frage stellen muss, wie gross denn dubio sein muss, damit man pro reo entscheidet.
Interessant ist allerdings, dass sonst im Dopingrecht eigentlich die Beweislast umgekehrt wird, in diesem Fall aber nicht. (was vermutlich daran liegt, dass es sich nicht um einen offiziellen Test handelte, oder?)
FuXX