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Alt 28.11.2012, 16:08   #4
TomX
Szenekenner
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 397
Zitat:
Zitat von Frank65 Beitrag anzeigen

Die Versicherung hat ein Gutachten eines ausgewiesenen "Ingenieur- und Sachverständigenbüros für Fahrradtechnik" eingeholt. Der Sachverständige schreibt zu den Rädern folgendes:
Hier liegt der Fehler im Detail, der jetzt zu Unstimmigkeiten führt.

Das ist natürlich ein von der Versicherung beauftragter Gutachten, der natürlich auf weitere Aufträge der Versicherung hofft.

Was nicht heißt, dass er ein falsches Gutachten erstellt hat. Aber Versicherungsgutachter arbeiten halt "im Zweifel für den Auftraggeber".

Du hättest selbst ein Gutachten einholen sollen. Das wäre dir ersetzt worden.

Ob die dir das jetzt noch ersetzen, wenn du selbst einen beauftragst, ist fraglich. Wahrscheinlich hast du den Versicherungsgutachter akzeptiert und daher keinen Anspruch auf einen weiteren mehr.

Wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich vielleicht dagegen angehen und den Ersatz der Laufräder trotzdem fordern.

Denk aber im Zweifel auch an die Selbstbeteiligung bei der RS-Versicherung.

Du bewegst dich da vom Wert der Laufräder her sicher in einem Bereich, in dem die Selbstbeteiligung ausschlaggebend ist bei der Frage, ob sich das lohnt.
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