Zitat:
Zitat von Aquisgrana
Stimmt, die verträglich vereinbarte Bezahlung gründet allerdings zumeist auf eine 40-Std-Arbeitswoche. Die Überstunden Woche für Woche werden natürlich nicht bezahlt und Freizeitausgleich gibt es auch nicht.
So meine Erfahrung...
Grüße
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So schaut's aus.
"Überstunden gelten mit der vertraglich vereinbarten Vergütung als abgegolten" (oder so ähnlich im Arbeitsvertrag)
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"Ich weiß noch, wie der Jochen kurz vor Brest gekotzt hat"
"Wieso? Hatte er Magenprobleme?"
"Nein, ihm tat das Knie weh."
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