Zitat:
Zitat von photonenfänger
Also muss ein Vergehen auch anders geahndet werden.
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Sie ist gemäß der damaligen Regularien verurteilt worden.
Wer zwei Jahre draußen war, darf wieder rein - so ist das Spiel.
Daß ich dies nicht richtig finde und z.B. der Meinung bin, daß die Rückzahlung sämtlicher Einnahmen bis zu ihrer Entdeckung zzgl. Schadenersatz (der natürlich schwer zu definieren wäre) sehr viel mehr Leute vor Doping abschrecken würde, ist leider egal.
@all:
Mir ist die AH generell so was von schei**egal, aber nicht egal ist mir das selbstgerechte Vorsichhertragen der vermeintlich eigenen weißen Weste verbunden mit dem lauten Ruf "Einmal X - immer X!"
Und: Ich kann die Frage, wie viele Fehler man NACH einer erfolgten Bestrafung machen darf, bis man endgültig aus dem Verkehr gezogen wird, eben nicht so schnell und pauschal wie alle anderen hier beantworten.
Und darum bin ich gerne Moralapostel - gute Nacht: Michel