Zitat:
Zitat von Meik
Jein. Sie darf die nicht frei verkaufen (auch an Nichtmitglieder) und/oder damit versuchen Gewinn zu erwirtschaften. Die Erzielung wirtschaftlichen Gewinns für den Verein oder die Mitglieder darf nicht im Vordergrund eines Vereins stehen.
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Um noch das letzte Haar zu spalten: Die DTU darf wie jeder Verein auch gewerblich tätig sein, würde dann aber ihren Status als gemeinnütziger Verein und damit Steuervorteile verlieren. Die ganzen genannten Einschränkungen gelten nur im Steuerrecht, und auch da gibt es Ausnahmen (Zweckbetrieb).