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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Laufradaufnahmen der Gabel zusammengedrückt - gerade biegen?
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 26.10.2012, 23:39   #30
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 38.665
Auch wenn das Meiste schon beantwortet ist:

Zitat:
Zitat von ~anna~ Beitrag anzeigen

Forke = fork = Gabel ?
Genau.
Landläufig wird hier auch ne Mistgabel so genannt, dachte in Niederösterreich auch...

Zitat:
Wenn ich ne neue Gabel nehme, warum dann feilen??
Weilst dann noch fahren kannst, bis die neue Gabel, ääh, Forke kommt.
Ich halte das Ausfallende halt nicht für ne Dauerlösung, aber n paar Meter kann man sicher noch damit fahren.

Zitat:
Leider bin ich zu blöd, aus dem Wikipedia-Artikel zu Steuersätzen schlau zu werden und weiß nicht, welche Art Steuersatz ich habe.......

Wie immer: ein Bild sagt mehr als tausende Worte...

Zitat:

Woher weißt du das?
Erfahrung, leider.
Die reissen sich absolut nicht drum, zu zahlen...

Zitat:
Aber eigentlich wäre die österr. Versicherung denke ich zuständig (das haben mir jedenfalls die Spanier in der MBE-Filiale gesagt ). Von dort ist das Paket ja weggegangen.
Wer von all den Spediteuren, die die Kischd im grenzüberschreitenden Verkehr transportiert haben, letztlich haftet, weiss ich nicht.
Für dich persönlich ist die Spedition, bei der du den Transport in Auftrag gegeben hast, der Geschäftspartner.
Erfahrungsgemäss weigern die sich erstmal, wenn das Paket angenommen wurde, weil mit der Annahme dokumentiert wird, dass das Ding äusserlich unbeschädigt war.
Das gilt auch, wenns der Mitarbeiter, der dirs bringt, so hinstellt, dass du ne Beschädigung nicht aufn ersten Blick erkennen kannst.
Hab ich fast jeden Tag, dass Kisten unten aufgerissen sind und die die so hinstellen, dass mans erst sieht, wenns zu spät ist...

Nu kann natürlich alles mal aufn Kopf gestellt worden und im Innern dabei was beschädigt sein, was von aussen nicht ersichtlich ist, dann musst du nachweisen, dass der Schaden nicht bereits vorher bestand.
Leider zählen dabei nicht Regeln des gesunden Menschenverstands und die Spedition bzw. Versicherung wird sich mit allen Mitteln aus der Pflicht winden.
Das Totschlagargument dabei ist ganz einfach: wenn was beschädigt wurde und es wirklich vorher noch nicht beschädigt war, muss die Verpackung mangelhaft gewesen sein, denn wenn sie es nicht gewesen wär, würde die Beschädigung nicht aufgetreten sein...
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
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