(Nicht ganz optimal, dass wir Armstrong jetzt in 2 aktuellen Threads haben - aber ich bin ja selbst schuld.)
Daher nur noch kurz zur Verjährungsfrage:
Die Argumentation der USADA erscheint mir schlüssig, aber wie bei allen juristischen Fragen könnte man da prima drüber streiten.
Könnte mir vorstellen, dass sie den relevanten Zeitraum nicht noch weiter zurück ausgedehnt haben, weil man es dann aufgrund der dazwischenliegenden Krebserkrankung nicht mehr als zusammenhängende Tat betrachten kann.
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