Hier sind die schriftlichen Infos, die bei der Pressekonferenz verteilt wurden:
http://road.cc/sites/default/files/D...g %20case.pdf
Die Frage der Verjährung ist interessant. Die UCI sieht eigentlich keine Basis, die 8-jährige Verjährungsfrist in diesem Fall zu ignorieren. Meint aber, Armstrong selbst hätte sich im Arbitration-Prozess dagegen wehren können. Und es sei Sache der WADA und nicht der UCI, die USADA Entscheidung evtl. deswegen anzufechten.