22.10.2012, 09:53
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#5
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Szenekenner
Registriert seit: 11.08.2008
Beiträge: 597
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Zitat:
Zitat von sybenwurz
Offizielle Lösung mit Rückendeckung der Gesetzgebung, wenngleich mit ungewissem Ausgang: schriftlich Rückzahlung fordern, Zahlungsziel setzen, einmal mahnen und dann ohne viel Federlesens direkt einklagen, ggf. auch direkt sofort via Anwalt.
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Done.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Pyrlik,
leider musste ich beim Besuch der Seite Ihrer Firma first-wave feststellen, dass der Mitteldistanz-Triathlon-Wettkampf in Bad Kissingen am September 2013, für den ich mich angemeldet und das Startgeld bereits auf ihr Konto überwiesen habe „nicht existiert“.
Ich fordere Sie hiermit auf, bis spätestens 30. Oktober 2012 den kompletten Betrag in Höhe von 72.50€ auf mein Konto zurück zu überweisen. Andernfalls werde ich den Fall meinem Anwalt übergeben müssen.
Sehr enttäuschend fand ich überdies, keinerlei Information ihrerseits über die Absage des Wettkampfes erhalten zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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Dazu noch diverse Anlagen (Screenshot Überweisung/ "first-wave-Homepage mit Absage-Erklärung).
Mal schaun.
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