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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Zwist DTU BTV
Thema: Zwist DTU BTV
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Alt 19.10.2012, 17:32   #695
tandem65
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Zitat:
Zitat von Willi Beitrag anzeigen
Tandam65, ich verstehe Deine Ansicht, aber die Möglichkeit hat der BTV wirklich nicht. Ohne die Rechtslage in BW bewerten zu können - sie muss nicht zwangsläufig mit Bayern vergleichbar sein.

Einer der Gründe liegt darin, dass in Bayern ein Triathlonverein nicht Mitglied im Triathlonverband sein muss. Das ist kein Verschulden des BTV - das liegt in der Satzung des Landessportbundes begründet und betrifft jede Sportart. Jeder Verein, egal wie groß, darf in seiner Bestandsmeldung für den Landessportbund angeben, dass er Triathleten unter seinen Mitgliedern hat - auch wenn der Verein kein Mitglied im Fachverband BTV ist. Ergo hat der BTV dann auch kein Recht und damit keine Chance, von diesen Vereinen Beiträge einzufordern - denn mangels Mitgliedschaft besteht kein Rechtsverhältnis zwischen den beiden. Die DTU verlangt also Beiträge vom BTV für Personen, die gar nicht Mitglied im BTV sind - unzulässig, weil nicht konform zum Gleichbehandlungsgrundsatz - die von Dir gewünschte Satzungsänderung wäre damit anfechtbar. Es gibt noch weitere rechtliche Hürden hierbei, diese waren Björn Steinmetz und Martin Engelhardt vom bayerischen Landessportbund erläutert worden.
Wo soll da das Problem sein? Die Satzung des BTV gilt für alle dem BTV angehörenden Vereine. Nicht für Vereine die dem BTV nicht angehören. Damit könnte dann von diesen Vereinen nach der Satzungsänderung der Beitrag entsprechend eingefordert werden und die vereine könnten sich mit Ihrem Meldeverhalten gegenüber dem Landesportbund anpassen. So ist IMHO auch der DTU-Satzung genüge getan. Denn auch die kann sich tatsächlich nur auf Mitgliedsvereine beziehen. Letztendlich kann man auch im BTV darauf hinwirken daß Vereine, die nur dem Landessportbund gegenüber Triathleten melden ihr Meldeverhalten zu überdenken. Auch die Mitgliedsvereine des BTV werden sicherlich nur noch die Mitglieder zu melden, von sie auch die Entsprechenden Beiträge erhalten.
Da sehe ich gar kein Problem. Weder in Bezug auf Gleichbehandlung, noch wegen Zwangsmitgliedschaft.
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PB
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