Tandam65, ich verstehe Deine Ansicht, aber die Möglichkeit hat der BTV wirklich nicht. Ohne die Rechtslage in BW bewerten zu können - sie muss nicht zwangsläufig mit Bayern vergleichbar sein.
Einer der Gründe liegt darin, dass in Bayern ein Triathlonverein nicht Mitglied im Triathlonverband sein muss. Das ist kein Verschulden des BTV - das liegt in der Satzung des Landessportbundes begründet und betrifft jede Sportart. Jeder Verein, egal wie groß, darf in seiner Bestandsmeldung für den Landessportbund angeben, dass er Triathleten unter seinen Mitgliedern hat - auch wenn der Verein kein Mitglied im Fachverband BTV ist. Ergo hat der BTV dann auch kein Recht und damit keine Chance, von diesen Vereinen Beiträge einzufordern - denn mangels Mitgliedschaft besteht kein Rechtsverhältnis zwischen den beiden. Die DTU verlangt also Beiträge vom BTV für Personen, die gar nicht Mitglied im BTV sind - unzulässig, weil nicht konform zum Gleichbehandlungsgrundsatz - die von Dir gewünschte Satzungsänderung wäre damit anfechtbar. Es gibt noch weitere rechtliche Hürden hierbei, diese waren Björn Steinmetz und Martin Engelhardt vom bayerischen Landessportbund erläutert worden.
Das das Problem gelöst verdient ist klar. Adressat wäre aber der DOSB - als Dachverband aller Landessportbünde - gewesen - der einheitliche Grundsätze für alle Landessportbünde schaffen müßte, damit nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Das Thema ist überhaupt nicht neu und eigentlich schon längst juristisch im Sinne des BTV geklärt - und das deutlich geräuschärmer als bei den um Publicity bemühten Triathleten.